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Neues Zentralklinikum am Ossenpadd

Stand: 09.04.2025

Die Planungen für das neue Zentralklinikum am Ossenpadd in Pinneberg schreiten weiter voran. Nunmehr liegt der Entwurf des Bebauungsplans 99 vor.

Ab dem 28.04.2025 bis zum 30.05.2025 können die Planunterlagen hier öffentlich eingesehen werden.


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FAQs

1. Was ist ein Bebauungsplan, und warum wird der Entwurf veröffentlicht?

Ein Bebauungsplan regelt verbindlich, wie ein bestimmtes Gebiet genutzt und bebaut werden darf. Er enthält unter anderem Vorgaben zu Gebäudehöhen, Nutzungsarten (z. B. Wohn- oder Gewerbegebiete) und Grünflächen und Umweltbelangen. Die Veröffentlichung dient dazu, Bürger*innen und Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit zu geben, den Entwurf einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben.

2. Was bedeutet die erneute Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3?

Die Veröffentlichung bedeutet, dass der Entwurf des Bebauungsplans für eine festgelegte Zeitspanne (mindestens 30 Tage) online zur Einsicht bereitgestellt wird. Zudem liegen die Planunterlagen in der Stadtbücherei aus. Während dieser Zeit kann jede*r die veröffentlichten Planunterlagen einsehen und dazu Stellung nehmen.

3. Wo und wann kann ich die Planunterlagen einsehen?

Sie können die Planunterlagen vom 28.04.2025 bis zum 30.05.2025 auf der Homepage der Stadt Pinneberg einsehen. Sie finden die Planunterlagen auf unserer Website über den Schnelllink “Planungsbeteiligung“ und dort in der Menüleiste unter „Planfälle“:

https://pinneberg.planungsbeteiligung.de/Planfaelle/list.asp

In Papierform können die Unterlagen im selben Zeitraum in der Stadtbücherei, Am Rathaus 1, 25421 Pinneberg zu den aktuellen Öffnungszeiten eingesehen werden.

4. Wer kann eine Stellungnahme abgeben?

Grundsätzlich kann jede*r eine Stellungnahme abgeben – sowohl Bürger*innen als auch Unternehmen, Umweltverbände oder andere Institutionen.

5. Wie kann ich eine Stellungnahme abgeben?

Eine Stellungnahme kann schriftlich (über das Beteiligungsportal, per E-Mail oder Brief) oder mündlich zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Pinneberg, Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung, abgegeben werden. Das Schreiben kann formlos sein, es gibt keinen Vordruck.

Die Stellungnahme muss innerhalb der angegebenen Frist (28.04.-30.05.2025) erfolgen.

📧 Per E-Mail:
pf-planung@stadtverwaltung.pinneberg.de 

📮 Per Brief an:
Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen,
Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung
Bismarckstraße 8, 25421 Pinneberg

6. Was passiert mit meiner Stellungnahme?

Alle Stellungnahmen werden durch die Stadtverwaltung geprüft und je nach Prüfungsergebnis in die weitere Planung einbezogen. Die Stadtverwaltung erstellt in Zusammenarbeit mit externen Fachgutachter*innen eine Abwägung, ob und inwieweit die Unterlagen und der Plan aufgrund der Anregungen geändert werden sollen. Die Abwägung wird politisch durch die Ratsversammlung beschlossen.

7. Kann meine Stellungnahme den Plan beeinflussen?

Ja, insbesondere wenn fachliche oder inhaltlich begründete Argumente vorgebracht werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass allen Argumenten gefolgt wird. Im Rahmen der sogenannten Abwägung werden alle eingegangenen Stellungnahmen sorgfältig prüft. Anschließend wird zwischen den verschiedenen Interessen (z. B. von Bürger*innen, Umwelt, Wirtschaft) eine ausgewogene Entscheidung getroffen und es werden gegebenenfalls Änderungen am Plan vorgenommen. Das Ergebnis der Abwägung wird im Rahmen der Vorberatung (ASTE) veröffentlicht (da öffentliche Sitzung). Nach dem Beschluss der RVS erfolgt die Rückmeldung an die Einsender in schriftlicher Form.

8. Wie geht es weiter, nachdem ich eine Stellungnahme abgegeben habe?

Im Anschluss an die Auswertung der Beteiligung, die Abwägung und ggf. Einarbeitung von Änderung/Ergänzung soll der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden. Dazu wird er im Ausschuss für Stadtentwicklung vorberaten. Der Ausschuss gibt eine Empfehlung für die Ratsversammlung, welche den Beschluss fasst. Der Beschluss wird dann bekannt gemacht und der Bebauungsplan erlangt Rechtskraft.

9. Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Pinneberg und auf unseren Social Media-Kanälen

Wichtige Informationen zu diesem Verfahrensschritt werden in der „Bekanntmachung“ zusammengefasst und vor dem 28.04.025 veröffentlicht.

Bei Fragen oder einem Gesprächswunsch senden Sie uns bitte eine E-Mail an:
pf-neuesklinikum@stadtverwaltung.pinneberg.de.



Öffentliche Infoveranstaltung zum B-Planentwurf für das neue Zentralklinikum am Ossenpadd

🗓 Dienstag, 8. April 2025
⏰ 18 Uhr
📍 Ratssitzungssaal

Vorbeikommen, informieren und Fragen stellen!


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