Schneefall: So muss geräumt werden
Der erste Schnee des Winters ist da! Damit das Weiß nicht zur Gefahr für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer wird, hier nochmal kurz zur Erinnerung die Regeln in Sachen Räumpflicht:
Wer ist zuständig?
Grundsätzlich sind die Eigentümerinnen und Eigentümern der Grundstücke zuständig.
Wichtig: Auch in Straßen, die von der Stadt gereinigt werden, müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer der anliegenden Grundstücke einen unmittelbar an ihrem Gebäude angrenzenden Streifen von 1,40 m räumen und bei Glätte streuen; die Radwege sind in einer für den Fahrradverkehr erforderlichen Breite von 1 m, bei gegenläufigem Fahrradverkehr in einer erforderlichen Breite von 1,40 m, von Schnee zu räumen bzw. bei Glätte zu streuen.
Wann muss geräumt werden?
Werktags ab 7 Uhr unmittelbar nach Ende des Schneefalls, an Sonn- und Feiertagen erst ab 9 Uhr. Schnee und Glätte, die zwischen 20 Uhr bis 7 Uhr entstanden sind, müssen erst ab 7 Uhr geräumt werden.
Was macht der Winterdienst der Stadt?
Es gibt eine Reihe von Straßen, Wegen und Plätzen, die von der Stadt Pinneberg gereinigt werden. Diese sind im Ortsrecht (7.10) aufgeführt.
Welche Streumittel sind zu verwenden?
✅Als Streumittel sind abstumpfende Stoffe (Sand, feine Asche, Feinschlacken, Granulate, Streukiesel oder gleichwertiges Material) zu verwenden.
⚠️Der Gebrauch von Streumitteln mit Tauwirkung (z. B. Streusalz oder Kalzium-Chlorid-Schuppen) ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.