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Social Media

Die Stadt Pinneberg ist ab Januar 2025 Social Media aktiv. Nachstehend finden Sie eine Übersicht unserer Kanäle. Auch das Stadtmarketing Pinneberg und vieler unserer kulturellen Eigenbetriebe haben eigene Accounts. Auf diesen vielen verschiedenen Kanälen finden Sie aktuelle Informationen, viele nüztliche Hinweise und Tipps und fast alles über anstehende Veranstaltungen und Events in unserer Kreisstadt.

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Social-Media-Grundsätze der Stadt Pinneberg

Veröffentlicht auf www.pinneberg.de zur Transparenz und Orientierung unserer Einwohnerinnen und Einwohner


1. Einleitung: Warum wir Social Media nutzen

Die Stadt Pinneberg nutzt Social Media, um Bürgerinnen und Bürger aktuell, direkt und bürgernah über ihre Aufgaben, Projekte und Angebote zu informieren. Unser Ziel ist es, Transparenz zu schaffen, Teilhabe zu fördern und das Vertrauen in die kommunale Arbeit zu stärken. Wir setzen soziale Netzwerke gezielt ein, um vor allem auch jüngere Zielgruppen zu erreichen.

Unsere Kommunikation folgt dabei klaren Regeln, die sich aus rechtlichen Rahmenbedingungen, journalistischen Standards und unserem Selbstverständnis als Verwaltung ergeben.


2. Unsere Kanäle

Aktuell betreibt die Stadt Pinneberg folgende offizielle Social-Media-Kanäle:

Diese Kanäle werden von dem Büro des Bürgermeisters (Pressesprecher und Social Media Managerin) redaktionell betreut.


3. Grundsätze unserer Social-Media-Kommunikation

Unsere Beiträge orientieren sich an folgenden Leitlinien:

a) Neutralität und Sachlichkeit

Wir informieren über Aufgaben der Stadt Pinneberg im Rahmen unserer Selbstverwaltung. Unsere Inhalte sind sachlich, neutral, informativ und dienen nicht der politischen Meinungsbildung oder politischen Werbung. Einzelne Unternehmen, Parteien oder private Akteure werden nicht beworben.

b) Keine Konkurrenz zur freien Presse

Unsere Posts dienen der öffentlichen Information, nicht der Unterhaltung. Die Stadt betreibt keine presseähnliche Berichterstattung mit wertenden Inhalten oder Kommentaren. Ziel ist die Verständigung über städtisches Handeln, nicht die Konkurrenz zu Medienangeboten.

c) Transparenz und Verständlichkeit

Wir machen Verwaltung erlebbar. Durch visuelle Elemente, kurze Texte und verständliche Sprache wollen wir Verwaltung nachvollziehbar und menschlich darstellen – ohne übertriebene Darstellungsformen.

d) Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

Wir veröffentlichen nur Bilder und Videos, für die wir eine rechtliche Grundlage haben. Personen werden nur mit Einwilligung abgebildet, es sei denn, es handelt sich um eine größere Menschenmenge oder um eine Person von besonderem öffentlichen Interesse.

e) Zugänglichkeit und Barrierefreiheit

Unsere Social-Media-Kommunikation orientiert sich an den Grundsätzen der Barrierefreiheit. Wir arbeiten daran, unsere Inhalte auch für Menschen mit Einschränkungen zugänglich zu machen.


4. Was wir posten – und was nicht

Erlaubt ist:

  • Informationen über städtische Veranstaltungen, Infrastruktur, Kultur- und Bildungsangebote
  • Hinweise auf Beteiligungsmöglichkeiten und Verwaltungsvorgänge
  • Erläuterung städtischer Entscheidungen und Prozesse
  • Einblicke in den Verwaltungsalltag
  • Beiträge zur Stärkung des Wirtschafts- und Arbeitsstandorts Pinneberg
  • Hinweise zur Arbeitgebermarke Stadt Pinneberg (z. B. offene Stellen, Ausbildungsangebote)
  • Zusammenarbeit mit Partnern im Stadtmarketing (inkl. Teilen von Beiträgen)
  • Hinweise auf Veranstaltungen und Highlights im Stadtgebiet
  • Interaktion mit anderen Kanälen durch Collab Posts oder Verlinkungen, wenn der städtische Auftrag gewahrt bleibt

Nicht erlaubt ist:

  • Bewerbung einzelner Unternehmen oder Produkte
  • Meinungsäußerungen zu politischen oder kontroversen Themen
  • Kommentare zu privatem oder parteipolitischem Geschehen

5. Wie wir mit Fotos umgehen

Bei der Veröffentlichung von Fotos richten wir uns nach den gesetzlichen Vorgaben, dazu zählen unter anderem das Kunsturhebergesetz (KUG), das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und die Datenschutzgrundverordnung.

Das Recht am eigenen Bild (KUG § 22) besagt, dass Fotos von Personen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden dürfen, wenn sie klar erkennbar sind. Fotos von öffentlichen Veranstaltungen können jedoch auch ohne Einwilligung veröffentlicht werden, wenn die abgebildeten Personen in der Menschenmenge „aufgehen“ und nicht besonders herausgehoben sind. Sie gelten dann als „Beiwerk“ (KUG § 23). Auch Bilder von Personen des besonderen öffentlichen Interesses dürfen ohne Einwilligung veröffentlicht werden. 


6. Technische und rechtliche Hinweise

Die Stadt Pinneberg achtet auf die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben:

  • Datenschutz (DSGVO)
  • Impressums- und Kennzeichnungspflichten
  • Urheberrecht
  • Auftragsverarbeitung bei Drittplattformen
  • Dokumentation der Redaktion

7. Unser Anspruch

Wir nehmen unsere Verantwortung ernst. Unsere Kommunikation ist ein verlässlicher Bestandteil moderner Daseinsvorsorge. Sie dient der sachlichen Information, der Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner und der Verständigung über städtisches Handeln. Deshalb unterziehen wir unsere Arbeit regelmäßig einer Qualitätsprüfung und passen sie an neue rechtliche Entwicklungen an.


Kontakt

Für Fragen zu unseren Social-Media-Angeboten erreichen Sie uns unter:

Büro des Bürgermeisters
E-Mail: socialmedia@stadtverwaltung.pinneberg.de
Telefon: 04101 / 211-1000


Stand: Juni 2025