Briefwahlantrag
Informationen zur Briefwahl
Am 23. Februar 2025 ist in Pinneberg Bundestagswahl. Die Bundesregierung hat als Wahltermin für die Bundestagswahl den Sonntag, 23. Februar 2025 bestimmt.
Anstelle der Stimmenabgabe im Wahllokal besteht die Möglichkeit der vorherigen Wahlteilnahme durch Briefwahl ab Montag, 10. Februar bis 21. Februar 2025.
Die Stimmzettel für die Briefwahl werden auf Grund der vorgezogenen Bundestagswahlen erst ab Anfang Februar zur Verfügung stehen. Ihre Briefwahlunterlagen werden daher erst ab diesem Zeitpunkt an Sie versandt.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können
-
schriftlich (mit Unterschrift!)
-
persönlich oder
-
elektronisch (per E-Mail)
beantragt werden. Bitte geben Sie immer Ihren vollständigen Namen, Geburtsdatum und Adresse an. Ein Antrag zur Briefwahl befindet sich in Ihrer Wahlbenachrichtigung oder hier. Bitte die postalische Beantragung bis 14.02.2025 stellen, da wir eine rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen per Post sonst nicht gewährleisten können.
Briefwahlunterlagen werden bis zum Freitag, den 21.02.2025 bis 13:00 Uhr im Briefwahlbüro Sitzungsraum C ausgegeben.
Wer die Unterlagen persönlich abholt, kann die Briefwahl zu den allgemeinen Öffnungszeiten gleich vor Ort, im Briefwahlbüro Sitzungszimmer C des Rathauses (Eingang Sitzungstrakt), ausüben. Halten Sie hierfür bitte Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Ausweis bereit. Wahlschein und Briefwahlunterlagen dürfen einer anderen Person nur einer schriftlichen Vollmacht ausgehändigt werden.
Der Wahlbrief muss per Post bis zum 21.02.2025 um 18 Uhr eingegangen sein oder persönlich am 23.02.2025 bis 18:00 Uhr im Rathaus abgegeben werden.