Ab sofort können Privatpersonen wieder Anträge auf Fördermittel für Lastenfahrräder, E-Ladestationen, Stromspeicher, Photovoltaik-Balkonanlagen, Solarthermie-Anlagen, nicht-fossile Heizungsanlagen und Regenwasserzisternen stellen. Auch die Installation von Fernwärmeanschlüssen und die Anlage von Gründächern werden bezuschusst.
Die Fördersumme variiert je nach Gegenstand und beträgt bis zu 50 % der Anschaffungskosten. Anträge können bis zum 17.01.2021 online auf der Internetseite des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume gestellt werden. Die Antragssteller müssen ihren Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Der Aufruf richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Förderfähig sind grundsätzlich alle Gegenstände, die nach dem 9. Juni 2020 angeschafft wurden und nicht für wirtschaftliche Zwecke genutzt werden.
Detaillierte Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/UmweltNatur/Klimaschutz/_startseite/meldung_neuauflage_november.html
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