Im Winter werden Schnee und Eis auf Gehwegen schnell zur Gefahr. Immer wieder stürzen Menschen auf schneebedeckten und glatten Gehwegen. Für Grundstückseigentümer*innen bringen Schnee und Eis einige Rechte und Pflichten mit sich. Die Stadt Pinneberg erinnert daher an die Räum- und Streupflichten der Eigentümer*innen von Grundstücken bzw. Erbbauberechtigter, Nießbraucher oder dinglich Wohnberechtigter. Geh- und Radwege sind in einer Breite von mindestens einem Meter von Schnee freizuhalten und bei Glätte abzustreuen. In den Fällen, in denen die Straße nicht durch die Stadt Pinneberg gereinigt wird, sind die Eigentümer*innen überdies verpflichtet, die Hälfte der Fahrbahnen in der Frontlänge Ihres Grundstückes von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Verwenden Sie hierfür kein Salz oder andere Stoffe mit Tauwirkung, sondern nur abstumpfendes Streugut, wie z. B. Sand. Nach 20 Uhr gefallener Schnee bzw. Glatteis sind am folgenden Tag bis spätestens 7 Uhr (werktags) und sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu beseitigen. Weitere Auskünfte zum Thema Winterdienst können Sie auch unter www.pinneberg.de erhalten, indem Sie über das Ortsrecht in die Straßeneinigungssatzung gelangen. Bei weiteren Fragen zur Räumpflicht wenden Sie sich gerne an den Fachdienst Ordnung und Standesamt der Stadt Pinneberg, Telefon 211 381.
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