Die Regelung des Feuerwehrwesens ist nach dem Grundgesetz eine Aufgabe der Bundesländer, die in Schleswig – Holstein mit dem Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz- BrSchG) erfolgt ist.Das Feuerwehrwesen umfasst die Brandbekämpfung, die Technische Hilfe, die Verhütung von Bränden und die Mitwirkung im Katastrophenschutz. Es ist ein besonderes Teilgebiet der Gefahrenabwehr, das den Gemeinden und Kreisen als Selbstverwaltungsaufgabe übertragen wurde. Die Gemeinden halten öffentliche Feuerwehren vor, die Kreise die überörtlichen Einrichtungen.Gem. § 2 des BrSchG haben die Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen einzurichten sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen.Weitere Informationen zum Feuerwehrwesen erhalten Sie auf der Homepage der Freiwilligen Feuerwehr Pinneberg.
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