Die Einwohnerversammlung ist eine gute Möglichkeit des direkten Austausches mit der Stadtverwaltung. Sie dient zur Erörterung wichtiger Angelegenheiten der Gemeinde (§ 16b Gemeindeordnung Schleswig-Holstein), sodass sich Einwohnerinnen und Einwohner dadurch informieren können, welche Themen gerade aktuell sind und welche Themen neu aufgenommen werden sollen.Die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher soll in der Regel einmal im Jahr oder nach Bedarf eine Einwohnerversammlung einberufen (§ 12 Hauptsatzung der Stadt Pinneberg). Zeit, Ort und die Tagesordnung der Versammlung sind öffentlich bekannt zu geben.Im Anschluss an die Versammlung wird eine Niederschrift über die Einwohnerversammlung verfasst und veröffentlicht. So hat jede Einwohnerin und Einwohner die Möglichkeit, sich über die besprochenen Themen und Projekte zu informieren und Anregungen, Fragen und Kritik direkt an die Verwaltung zu richten.Hier finden Sie zukünftig aktuelle Informationen zur Einwohnerversammlung.
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