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Schülerbeförderung

Fahrtkostenerstattungen

Die Stadt Pinneberg als Schulträgerin der öffentlichen Pinneberger Schulen ist Trägerin der Schülerbeförderung bis einschließlich Klassenstufe 10. Geregelt ist dies im § 114 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes sowie in der Schülerbeförderungssatzung des Kreises, in dem die Schülerin / der Schüler wohnt. Sie haben die Möglichkeit, bei der Stadt Pinneberg im Fachdienst Schulen eine Fahrtkostenerstattung für die Fahrtkosten Ihres Kindes zu beantragen. Die Gewährung der Fahrtkostenerstattung richtet sich nach festgelegten Schulwegentfernungen zur zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule.
Nähere Informationen finden Sie auf dem Hinweisblatt zur Schülerbeförderung.
Sie können eine Gewährung beantragen auf dem Antrag auf Gewährung einer Fahrtkostenerstattung, einer Fahrrad-Entschädigung oder einer Kombination. Die Anträge können Sie gerne auch per Mail an die unten genannten Ansprechpartnerinnen senden.

Fahrrad-Entschädigung

Sofern Sie keine Fahrtkostenerstattung in Anspruch nehmen möchten, weil Ihr Kind das Fahrrad benutzt, haben Sie die Möglichkeit, beim Fachdienst Schulen eine Fahrradentschädigung zu beantragen.

Kombination

Die Kombination ist eine Mischung aus der Fahrtkostenerstattung und der Fahrrad-Entschädigung. Sie erhalten für November bis März die Fahrtkostenerstattung und für die anderen Monate im Schuljahr die Fahrrad-Entschädigung. Eine abweichende Aufteilung der Monate ist ausgeschlossen.

Weitere Informationen und Anträge

Nähere Informationen finden Sie hier: 

  • Hinweisblatt Schülerbeförderung ab 01.08.2023


Eine Gewährung können Sie hier beantragen:

  • Antrag Gewährung Fahrtkostenerstattung

Individuelle Schülerbeförderung

Sofern Ihr Kind, zum Beispiel aufgrund einer Behinderung, nicht in der Lage ist, den Schulweg zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewältigen, besteht für Sie die Möglichkeit, beim Fachdienst Schulen einen Antrag auf individuelle Schülerbeförderung mit einer entsprechenden Begründung und evtl. einem ärztlichen Attest zu stellen.


Fragen zur Schülerbeförderung

Bei Fragen zur Schülerbeförderung stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden aus dem Fachdienst Schulen gerne zur Verfügung:

Frau Löffler ist zuständig für folgende Schulen: Förderzentrum, Grundschule Thesdorf, Grundschule Waldenau, GuGs im Quellenthal, Hans-Claussen-Schule, Helene-Lange-Schule, Schulzentrum Nord, Schule Rübekamp, Theodor-Heuss-Gymnasium

Frau Rostin ist zuständig für folgende Schulen: Johannes-Brahms-Gymnasium, Johann-Comenius-Schule