Sozialpass der Stadt Pinneberg
Der Sozialpass der Stadt Pinneberg dient dem vereinfachten Nachweis der Anspruchsberechtigung auf soziale Vergünstigungen. Anspruchsberechtigt sind Empfänger (einschließlich Familienangehörige) von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, nach dem Wohngeld- sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Rentner und Pensionäre mit geringem Einkommen, die zudem ihren Wohnsitz in Pinneberg haben.
Er kann unter Vorlage des jeweiligen Leistungsbescheides beantragt werden. Für Personen unter 16 Jahren muss außerdem ein Lichtbild eingereicht werden.
Ausführliche Informationen finden Sie im Infoblatt zum Sozialpass.
Ansprechpartner Sozialpass:
FD Soziale Leistungen / Sozialpass
Bismarckstr. 8
25421 Pinneberg
Telefon: 04101/211-2814
E-Mail: Sozialpass(at)stadtverwaltung.pinneberg.de
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