Planungsrecht für den Krankenhaus-Bau: Der aktuelle Stand
Im Norden Pinnebergs am Ossenpadd wird das neue Zentralkrankenhaus für den Kreis Pinneberg entstehen. Derzeit werden die dafür notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. So hat jüngst der Ausschuss für Stadtentwicklung einstimmig dem Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich zugestimmt. Er wird demnächst für einen Monat veröffentlicht. Der entsprechende Entwurf des Bebauungsplans soll am 5. November von der Politik beschlossen werden. Auch der B-Plan-Entwurf wird anschließend veröffentlicht.
„Das klingt alles sehr technisch und ich kann verstehen, dass es bei einigen Anwohnerinnen und Anwohnern Unsicherheiten mit Blick auf das Projekt gibt“, sagt Bürgermeister Thomas Voerste. Der Verwaltungschef betont: „Wichtig ist, dass wir alle Stellungnahmen, die im Rahmen des Ende April gestarteten Beteiligungsverfahrens eingegangen sind, sorgfältig geprüft und abgewogen haben. Das Ergebnis ist in einer sogenannten Abwägungstabelle enthalten, aus der zudem ersichtlich ist, wie mit der Stellungnahme umgegangen wird.“
Während der zweiten Veröffentlichung von Flächennutzungsplan und Bebauungsplan wird es erneut möglich sein, Stellungnahmen abzugeben. Die Abwägungstabellen sind über die Homepage der Stadt gemeinsam mit den Planunterlagen abrufbar. Sie werden zudem am Ende des Verfahrens an alle Beteiligten versendet.
„In dem gesamten Verfahren ist für uns Transparenz entscheidend. So hat es im April eine Öffentlichkeitsveranstaltung im Rathaus gegeben, bei der Verwaltung und Regio Klinken gemeinsam über den Krankenhausneubau informiert haben und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch die Möglichkeit hatten, Fragen zum Projekt zu stellen. Die Veranstaltung war offen für alle Interessierten. Zuvor hatte es bereits mehrere Versammlungen gegeben, die sich speziell an die Anwohnerinnen und Anwohner gerichtet hatten“, erläutert Bürgermeister Voerste. Die Anwohnerinnen und Anwohner hält die Verwaltung zudem mittels eines E-Mail-Verteilers auf dem Laufenden.
Der Pinneberger Bürgermeister betont in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit des gesamten Projekts. „Das neue Zentralkrankenhaus ist für die medizinische Versorgung der gesamten Region entscheidend. Mit dem Bereich Ossenpadd konnten wir als Stadt Pinneberg einen hervorragenden Standort anbieten, der folgerichtig den Zuschlag erhalten hat. Und seitdem tun wir alles dafür, um in Sachen Planungsrecht für den Klinikbau die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu schaffen.“
Planungsrecht für das Zentralkrankenhaus – der aktuelle Zeitplan
Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung am 07.10.2025 beschlossene Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der Zeit vom 03.11.2025 bis 05.12.2025 veröffentlicht. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zu den Planunterlagen abgegeben werden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll gleichzeitig erfolgen. Der zum Krankenhausareal gehörende Bebauungsplan wird Thema im Ausschuss für Stadtentwicklung am 05.11.2025 sein. Anschließend startet auch hier die Veröffentlichung samt Möglichkeit der Stellungnahme. Der genaue Zeitraum steht noch nicht fest.
Hintergrund: Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die langfristige städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festlegt. Er stellt in den Grundzügen dar, wie die Flächen einer Gemeinde genutzt werden sollen, zum Beispiel als Wohngebiete, Gewerbegebiete, Grünflächen oder für Verkehrsanlagen. Der FNP ist für Behörden verbindlich, hat aber keine direkte rechtliche Wirkung für Bürger und begründet kein Baurecht; er dient als Grundlage für den rechtsverbindlichen Bebauungsplan. Dieser legt in einer verbindlichen Satzung der Gemeinde fest, wie Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen, z. B. welche Art von Gebäuden, deren Größe,
Höhe und Dachform erlaubt sind. Er dient dazu, die städtebauliche Entwicklung zu steuern und ist für Grundstückseigentümer und Bauherren bindend. In einem B-Plan müssen alle bekannten Sachverhalte und Interessen (private und öffentliche Belange) berücksichtigt werden, die für die Nutzung und Bebauung des Gebiets relevant sind. Dies erfolgt auf der Basis einer zweistufigen Beteiligung der Öffentlichkeit und einer Konsultation der Träger öffentlicher Belange.