Private Osterfeuer in Pinneberg: Das ist zu beachten
Auch in diesem Jahr werden in der Region wieder zahlreiche Osterfeuer angezündet. In Pinneberg gilt das Osterfeuer als sogenannte Brauchtum-Veranstaltung. Das bedeutet: Am Ostersamstag, 4. April, darf man auch privat in seinem Garten ein eigenes kleines Osterfeuer mit Familie oder Nachbarn veranstalten und Schnittgut verbrennen. Die Regelung ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, im privaten Rahmen ein paar stimmungsvolle Stunden zu gestalten.
Wichtig dafür ist folgendes:
- Das Feuer darf nur am Ostersamstag entzündet werden.
- Es darf nur unbehandeltes Holz verbrannt werden – und auch nur Holz oder Gartenabfälle, die im eigenen Garten angefallen sind.
- Sollte brennbares Material schon Tage vorher aufgeschichtet worden sein, ist das Umschichten des Haufens ganz wichtig, um Tiere zu schützen, die sich ggf. dort eingenistet haben.
- Das Feuer darf niemals unbeaufsichtigt sein und muss am Ende gut abgelöscht werden.
- Verboten sind Osterfeuer in der Nähe von Reetdachhäusern, im Wald, im Moor oder auch auf Heideflächen
- Es wird um Rücksichtnahme auf die Nachbarn gebeten (also ggf. die umliegenden Nachbarn über das geplante Osterfeuer informieren, sodass z.B. die Fenster geschlossen werden können)
Mit diesen Regelungen soll das Brauchtum des Osterfeuers gepflegt und gleichzeitig ein sicherer und verantwortungsvoller Umgang gewährleistet werden.
Für weitere Informationen und bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger an das Ordnungsamt der Stadt Pinneberg wenden, per E-Mail an ordnung@pinneberg.de und per Telefon unter 04101 – 211 2401.