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Richtlinie der Stadt Pinneberg über die Erhebung von Entgelten für die schulischen Ganztags- und Betreuungsangebote im Hinblick auf das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter

Die Ratsversammlung hat am 25.06.2026 die Richtlinie der Stadt Pinneberg über die Erhebung von Entgelten für die schulischen Ganztags- und Betreuungsangebote im Hinblick auf das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter beschlossen. Die Richtlinie tritt zum 01.08.2026 in Kraft. Sie gilt unbefristet.