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Stadt Pinneberg geht konsequent gegen Schrottautos im öffentlichen Raum vor - für Sicherheit, Umweltschutz und Stadtbild

Update vom 07.08.2026

Aktuell täglich viele Anfragen und Hinweise: Uns erreichen viele Anfragen und Hinweise von euch zu dauerhaft abgestellten Autowracks und unzulässig geparkten und abgemeldeten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenraum. Vielen Dank dafür! Das euch das Thema Schrottautos sehr bewegt, können wir sehr gut nachvollziehen. Schließlich liegen uns allen ein attraktives Stadtbild und der Schutz unserer Natur am Herzen.

ℹ️ Bitte habt Verständnis dafür, dass nicht alle Anliegen direkt bearbeitet werden können. Alle Beteiligten tun aber ihr Möglichstes, den Hinweisen nachzugehen.

Ab dem 1. August 2026 verschärft die Stadt Pinneberg ihr Vorgehen gegen dauerhaft abgestellte Autowracks und unzulässig geparkte und abgemeldete Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum. 

Die Stadt reagiert damit auf zunehmende Beschwerden aus der Bevölkerung. Ziel ist es, das Stadtbild zu verbessern, die Sicherheit zu erhöhen und den knappen Parkraum für die Bürgerinnen und Bürger zurückzugewinnen.

„Ein attraktives Stadtbild und der Schutz unserer Natur liegen uns allen am Herzen“, sagt Bürgermeister Thomas Voerste. „Öffentliche Gehwege und Parkplätze sind für die Menschen da – nicht als dauerhafte Abstellfläche für fahruntüchtige Wracks oder abgemeldete Fahrzeuge. Wer sein Fahrzeug illegal im öffentlichen Raum stehen lässt, riskiert zudem durch auslaufende Betriebsstoffe erhebliche Umweltschäden. Das werden wir ab August nicht mehr tolerieren.“

Bei den Kontrollen durch die städtische Ordnungs- und Verkehrsbehörde wird rechtlich zwischen zwei Kategorien unterschieden:

  1. Autowracks (Schrott): 
    Fahrzeuge, die abgemeldet und technisch nicht mehr nutzbar sind, werden nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) rechtlich als Abfall eingestuft, nach Fristsetzung entfernt und fachgerecht entsorgt. Bei Gefahr im Verzug – etwa durch auslaufendes Öl – greift sofort die polizeiliche Generalklausel zur Gefahrenabwehr. Das Schrottauto wird umgehend entfernt.
  2. Abgemeldete, aber verwertbare Fahrzeuge: 
    Handelt es sich nicht um Schrott, ist das Abstellen von Fahrzeugen ohne Kennzeichen eine unerlaubte Sondernutzung des öffentlichen Raums nach dem Straßengesetz Schleswig-Holstein. Auch hier werden Halter oder Eigentümer schriftlich aufgefordert, das Auto innerhalb einer kurzen Frist zu entfernen. Verstreicht diese Frist ergebnislos, lässt die Stadt das Fahrzeug im Wege der Ersatzvornahme abschleppen.

Abgeschleppte, verwertbare Fahrzeuge (Kategorie 2) werden durch die Stadt vorübergehend eingelagert. Meldet sich die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht innerhalb einer gesetzlichen Verwahrfrist von zwei Monaten, behält sich die Stadt eine öffentliche Versteigerung vor. Ein möglicher Erlös dient primär dazu, die entstandenen behördlichen Kosten zu decken; ein verbleibender Überschuss steht rechtlich dem rechtmäßigen Eigentümer zu und fließt nicht pauschal in die Stadtkasse. Nicht verwertbarer Schrott wird direkt fachgerecht entsorgt.

„Ein sauberer und sicherer Verkehrsraum funktioniert nur, wenn wir alle Verantwortung übernehmen“, sagt Bürgermeister Thomas Voerste. „Bitte kommen Sie Ihrer Pflicht als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter rechtzeitig nach und entfernen Sie nicht zugelassene Autos selbstständig. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Pinneberg lebenswert bleibt – und blockierte Parkplätze sowie unnötige Abschleppkosten gar nicht erst entstehen.“