Allgemeines

Grundlagen der Wahl

Es gehört zu den Wesensmerkmalen unseres demokratischen Rechtsstaats, dass das Volk eine Vertretung hat, welche aus Wahlen hervorgeht. Wahlen sind - als wichtigste Form der aktiven Teilnahme des Volkes am politischen Leben - Ausdruck der Volkssouveränität. Demokratische Wahlen müssen in vorher bestimmten zeitlichen Abständen wiederkehren. Nur wenn die demokratische Legitimation der Volksvertreterinnen und Volksvertreter regelmäßig durch Wahlen überprüft wird, bleibt deren Verhalten dem Volk verantwortlich.

Die zentralen Elemente aller Volkswahlen auf staatlicher und kommunaler Ebene sind unmittelbar im Verfassungsrecht verankert (Artikel 28 Grundgesetz): Für ihre Durchführung gelten die verfassungsrechtlichen Grundsätze einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl.

Eine Wahl wird durch besondere, weisungsunabhängige und der Neutralität verpflichtete Wahlorgane (Wahlleiterinnen und Wahlleiter, Wahlausschüsse, Wahlvorstände) auf Bundes-, Länder-, Kreis- und Gemeindeebene vollzogen. Diese sichern in bestmöglicher Weise die Einhaltung der fünf Wahlrechtsgrundsätze und den ordnungsgemäßen Ablauf bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl.

Im deutschen Wahlsystem gibt es eine Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahl. Bei der Mehrheitswahl ist die/der KandidatIn gewählt, welche/r die meisten Stimmen erhält, z.B. bei der Bürgermeisterwahl. Verhältniswahl bedeutet, dass eine Partei im Verhältnis der erhaltenen Wählerstimmen auch eine entsprechende Anzahl an Sitzen im Parlament erhält, z.B. bei der Kommunalwahl, Bundestags- und Landtagswahl, Europawahl.

Man unterscheidet zwischen dem aktiven und passiven Wahlrecht: Menschen mit aktivem Wahlrecht dürfen wählen, Personen mit passivem Wahlrecht dürfen kandidieren und gewählt werden. Die Wahlrechtsvoraussetzungen werden vor der jeweiligen Wahl gesondert bekannt gegeben.

Wer am Wahltag verhindert ist und seine Stimmabgabe im Wahllokal nicht abgeben kann, hat grundsätzlich die Möglichkeit, über die Briefwahl sein Wahlrecht auszuüben. Wer die Wahlunterlagen persönlich im Wahlbüro der Stadt Pinneberg abholt, kann seine Wahl auch sofort an Ort und Stelle ausüben.

Für Fragen und Auskünfte zu Wahlen melden Sie sich gerne im Wahlbüro
unter der Telefonnummer 04101 / 211-447,
per E-Mail: pf-wahl(at)stadtverwaltung.pinneberg.de
oder persönlich im Rathaus, Zimmer 5, Bismarckstraße 8, 25421 Pinneberg.