Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
Das Eisenbahn-Bundesamt hat den ersten Teil des Lärmaktionsplanes veröffentlicht. Der so genannte Teil A ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de oder über die Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes www.eba.bund.de/lap abrufbar und ist auf Wunsch auch als Druckversion verfügbar. Er ist das Ergebnis der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Insgesamt sind die ersten Phasen ca. 38.000 Beteiligungen eingegangen.
Am 24. Januar 2018 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bis zum 7. März 2018 hat die Öffentlichkeit dann die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Verfahren selbst und zum Lärmaktionsplan Teil A zu geben. Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil b wird Mitte der Jahres 2018 veröffentlicht. Die Teile A und B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken.
Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet an, die über die folgende Adresse erreichbar ist: www.laermaktionsplanung-schiene.de . Ab dem 24. Januar 2018 bis zum 7. März besteht die Möglichkeit, über eine entsprechende Anwendung auf der Informationsplattform an der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mitzuwirken. Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.
Hintergründe und Inhalte der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Weitere Informationen und Fragen:
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de
Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap(at)eba.bund.de oder postalisch an oben genannte Adresse richten.
Lärmaktionsplanung 2014 für Pinneberg
Die Stadt Pinneberg hat auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes die Lärmaktionsplanung aus dem Jahre 2009 aktualisiert.
Ziel der Planung ist die Minderung von gesundheitsschädlichem Umgebungslärm für Bürgerinnen und Bürgern im Stadtgebiet.
Hohe Dauerlärmbelastungen erhöhen nachweislich das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. In Pinneberg sind aktuell ca. 2500 Bewohnerinnen und Bewohner so hohen Straßen- und Schienenverkehrslärmpegeln ausgesetzt, dass diese gesundheitliche Gefahr besteht.
Die Stadt Pinneberg kümmert sich bereist seit 2007 um dieses wichtige Thema. Seitdem wurden verschiedene Maßnahmen zur Lärmminderung realisiert. Dazu gehören beispielsweise die Einbringungen eines neuen, besonders lärmarmen Fahrbahnbelages in der Mühlenstraße, die Fahrbahnsanierung in der Prisdorfer Straße, zur Verbesserung des Verkehrsflusses die „grüne Welle“ im Thesdorfer Weg und der Elmshorner Straße sowie der Kreiselausbau in der Richard-Köhn-Straße.
In Kürze werden entlang der hoch belasteten Abschnitte an den Bahngleisen Lärmschutzwände im Stadtgebiet errichtet.
Das Maßnahmenpaket der aktuellen Lärmaktionsplanung 2014 ist von der Ratsversammlung am 04.Dezember 2014 beschlossen worden.
Die Lärmaktionsplanung 2014 sowie die zugehörige
Kostenschätzung stehen Ihnen zum Herunterladen zur Verfügung.
Auf der Grundlage von Wirkungsanalysen und der Kostenermittlung für lärmmindernde Maßnahmen in den identifizierten Lärmbrennpunkten werden in Kapital 3.5 des Berichtes kurzfristig, mittelfristig und langfristige Umsetzungsempfehlungen gegeben. Die kurzfristig umsetzbaren Maßnahmenvorschläge sollen auf Beschluss des Rates zunächst nicht weiter verfolgt werden.
Ziel der Lärmaktionsplanung ist nicht nur die Lärmminderung in den identifizierten Lärmbrennpunkten sondern auch der vorsorgende Schutz von bislang ruhigen Stadtgebieten. Daher finden sich in Kapitel 3.3 des Berichtes ebenfalls verschiedene Ausweisungen als ruhige Gebiete und schützenwerte Stadt-Oasen sowie Erholungsflächen im Stadtgebiet.
Überprüfung der Lärmaktionsplanung von 2014
Lärmaktionspläne müssen gem. § 47 d Abs. 5 Bundesimmisionsschutzgesetz (BImSchG) entweder bei bedeutsamen Änderungen der Lärmsituation oder alle 5 Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden.
Die Stadt Pinneberg ist vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Schleswig-Holstein, (LLUR) im Oktober 2017 aufgefordert worden, einerseits die städtische Lärmkartierung aus dem Jahre 2012 zu überprüfen und gegebenenfalls die Lärmaktionsplanung von 2014 zu aktualisieren.
Der beauftragte Lärmgutachter, die LÄRMKONTOR GmbH, hat im ersten Schritt zunächst die Notwendigkeit einer erneuten und umfassenden Lärmkartierung gem. Umweltlärmrichtlinie (ULR) für die Stadt Pinneberg überprüft.
Im Ergebnis kommt der Gutachter zu dem Schluss, dass sich – im Vergleich zu 2012- die Lärmsituation in der Stadt Pinneberg und die Anzahl der hoch belasteten Betroffenen nicht signifikant geändert hat. Daher ist eine umfassende Überarbeitung der Lärmkartierung nicht erforderlich.
Das Prüfergebnis von LÄRMKONTOR mit Stand vom 22.12.2017 ist hier zu finden.
Vor dem Hintergrund dieses Ergebnisses hat das Büro LKArgus die städtische Lärmaktionsplanung von 2014 im Hinblick auf den Stand der Maßnahmenumsetzung geprüft und das Ergebnis in einem Vermerk zusammengefasst. Der inhaltliche Aufbau des Vermerks beruht auf einer Vorgabe des LLUR zur vereinfachten Überprüfung von Lärmaktionsplänen.
Im Ergebnis kommt LKArgus zu dem Schluss, dass eine Fortschreibung der vorhandenen Lärmaktionsplanung von 2014 ausreichend ist. Eine umfängliche Überarbeitung ist daher nicht erforderlich.
Der Vermerk der vereinfachten Überprüfung des Lärmaktionsplanes mit Stand vom 30.04.2019 ist hier zu finden.
„Darum ist Pinneberg der perfekte Standort für das neue Zentralklinikum“:
Spendenaktion zum neuen Mahnmal am Pinneberger Bahnhof

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