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Pressemitteilungen

Ordnung, Sicherheit und klare Regeln für E-Scooter-Anbieter in Pinneberg

Die Stadt Pinneberg hat eine Sharing-Richtlinie für gewerbliche E-Scooter-Verleihsysteme erstellt. Ziel ist es, die Nutzung von E-Scootern im Stadtgebiet besser zu regulieren, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und gleichzeitig ein attraktives Angebot für moderne Mobilität zu erhalten.

Mit der neuen Richtlinie reagiert die Stadt auf die zunehmende Nutzung von E-Scootern sowie auf Beschwerden über falsch abgestellte oder umgefallene Fahrzeuge. Künftig gelten klare Vorgaben für Anbieter, um den öffentlichen Raum zu entlasten und Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern zu reduzieren.

„E-Scooter sind ein wichtiger Bestandteil moderner, flexibler Mobilität. Gleichzeitig brauchen wir klare Regeln, damit sie sicher und rücksichtsvoll genutzt werden“, erklärt Bürgermeister Thomas Voerste. „Mit der neuen Richtlinie schaffen wir einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Nutzerinnen und Nutzer, der Anbieter und der Allgemeinheit.“

Ein zentraler Bestandteil der Richtlinie ist die Begrenzung der Gesamtzahl auf maximal 300 E-Scooter im Stadtgebiet. Diese Obergrenze basiert auf bisherigen Erfahrungen und soll eine Überlastung des öffentlichen Raums verhindern. Die Fahrzeuge werden zudem gezielt verteilt: 5 Prozent der Flotte müssen im Stadtteil Waldenau bereitgestellt werden, um auch dort die Nahmobilität zu stärken.

„Wir haben gesehen, dass zu viele Fahrzeuge schnell zu Problemen im öffentlichen Raum führen können“, blickt der Bürgermeister auf die Zeit zurück, als in Pinneberg zeitgleich drei Anbieter mit insgesamt rund 450 Fahrzeugen aktiv waren. „Um es deutlich zu sagen: Die damalige Situation war untragbar und ich kann den Ärger der Pinnebergerinnen und Pinneberger darüber sehr gut nachvollziehen. Die Obergrenze sorgt nun dafür, dass das Angebot grundsätzlich erhalten bleibt, es aber auf ein stadtverträgliches Maß beschränkt wird.“

Verpflichtende Sondernutzungserlaubnis und Gebühren

Das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum wird als Sondernutzung eingestuft und ist künftig genehmigungspflichtig. Anbieter müssen eine entsprechende Erlaubnis beantragen. Zusätzlich wird eine jährliche Gebühr von 50 Euro pro Fahrzeug erhoben. In der Innenstadt dürfen E-Scooter ausschließlich auf ausgewiesenen Stellflächen abgestellt werden. Darüber hinaus werden im gesamten Stadtgebiet Parkverbotszonen eingerichtet, in denen das Abstellen technisch unterbunden werden muss.

„Uns ist wichtig, dass Gehwege frei bleiben und niemand behindert wird – insbesondere ältere Menschen, Kinder oder Menschen mit Einschränkungen“, erklärt Bürgermeister Voerste. „Klare Abstellregeln sind dafür unerlässlich und ein entscheidender Baustein dafür, dass Sicherheit und Ordnung im Stadtbild gewahrt werden.“

Die Stadt stellt klare Anforderungen an die Betreiber: Dazu gehören regelmäßige Kontrollen der Fahrzeuge, kurze Reaktionszeiten bei falsch abgestellten Scootern sowie technische Lösungen zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Parkens. Zudem müssen Anbieter umfangreiche Daten zur Nutzung bereitstellen und eine Identifizierung der Nutzerinnen und Nutzer gewährleisten.

Zeitlich befristete Genehmigungen und Auswahlverfahren

Die Sondernutzungserlaubnisse werden auf maximal zwei Jahre befristet und im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens vergeben. Dadurch soll ein fairer Wettbewerb sichergestellt und neuen Anbietern der Marktzugang ermöglicht werden.

Mit der neuen Richtlinie verfolgt die Stadt Pinneberg das Ziel, E-Scooter als sinnvolle Ergänzung im Mobilitätsmix zu etablieren – insbesondere für kurze Strecken und den Pendelverkehr. „Wir wollen innovative Mobilitätsangebote ermöglichen, aber immer im Einklang mit den Bedürfnissen aller Menschen in unserer Stadt“, so Thomas Voerste. „Diese Richtlinie ist ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigen und gut organisierten urbanen Mobilität.“