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Baustelleneinrichtung und Verkehrsanordnungen

Sicherung von Arbeitsstellen im Verkehr

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (zum Beispiel Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes) müssen gesichert werden.

Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

Voraussetzungen

Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.

Verfahrensablauf

Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen. Die zuständige Behörde prüft den Antrag sowie die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (unter anderem Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.

Notwendige Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell)
  • eventuell Umleitungsplan
  • Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen. Bei umfangreichen Baumaßnahmen ist eine wesentliche größere Vorlaufzeit erforderlich.

Rechtliche Grundlagen

  • §§ 44, 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) (Gebühren-Nr. 261)

Gebühren

Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr besteht ein Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro.

Hinweis

Hiermit informieren wir, dass es im Fachdienst Verkehr der Stadt Pinneberg zu Einschränkungen in der Bearbeitung von verkehrsrechtlichen Anordnungen kommen kann. Daher ist es ratsam, die nachfolgend genannten Fristen für die Beantragung von Verkehrsanordnungen nach § 45 StVO einzuhalten:

Bauvorhaben von kürzerer Dauer mit geringen Auswirkungen auf den Verkehr Antragstellung mind. 2 Wochen vor Beginn der Maßnahme
Bauvorhaben von längerer Dauer und/oder mit größeren Auswirkungen auf den Verkehr Antragstellung mind. 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme

Sofern Anträge nicht unter Einhaltung der genannten Fristen eingereicht werden, kann eine rechtzeitige Anordnung nicht gewährleistet werden.

Bitte achten Sie daher auch auf eine vollständige Antragstellung unter Angabe aller relevanten Daten insbesondere der Beifügung eines den Regularien entsprechenden Verkehrszeichenplans. Auf der städtischen Website finden Sie unter dem Suchbegriff „Verkehrsanordnung“ ein entsprechendes Antragsformular.
Sollten Anträge nicht vollständig eingereicht werden, werden diese unter Angabe der fehlenden Unterlagen bzw. Inhalte unbearbeitet zurückgesandt.

Die Antragseinreichung erfolgt ab sofort ausschließlich über das neueingerichtete E-Mail-Postfach:

PF-VAO@stadtverwaltung.pinneberg.de