Soziale Leistungen
Wir verstehen uns als zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die in verschiedenen Lebenssituationen Unterstützung benötigen. Unser Ziel ist es, Ihnen unkompliziert und bürgernah zu helfen, Ihre Ansprüche geltend zu machen und die richtige Beratung zu finden.
Der Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Pinneberg kümmert sich direkt und vor Ort um folgende Kernbereiche:
- Sozialhilfe & Grundsicherung: Wir bearbeiten Anträge auf Hilfe zum Lebensunterhalt sowie die Grundsicherung für Seniorinnen und Senioren oder dauerhaft Erwerbsgeminderte (nach dem SGB XII).
- Wohngeld: Wenn Sie finanzielle Unterstützung bei Ihren Miet- oder Immobilienkosten benötigen, prüfen wir Ihren Anspruch auf Wohngeld.
- Leistungen für Asylsuchende: Wir sind zuständig für die Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
- Der Pinneberg-Pass: Wir stellen den städtischen Sozialpass aus, mit dem Sie zahlreiche Vergünstigungen bei lokalen Angeboten in Pinneberg nutzen können.
Was können Sie im Sozialamt erledigen?
Was Sie benötigen, um die Leistungen zu beantragen, finden Sie in der nachfolgenden Übersicht:
🆕 Servicepoint Sozialamt im EG
Ab jetzt finden Sie unseren neuen Servicepoint Sozialamt im Erdgeschoss des Rathauses. Bitte melden Sie sich am Empfang zur Anmeldung beim Haupteingang des Rathauses.
| Montag | 8.30-13 Uhr |
| Dienstag | 8.30-13 Uhr & 14.30-18 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 8.30-13 Uhr |
| Freitag | geschlossen |
Darüber hinaus können Sie uns gerne per E-Mail erreichen: soziales@pinneberg.de
🆕 Online-Dienste zum Wohngeld:
Wohngeld kann auch online beantragt werden.
Sozialpass der Stadt Pinneberg
Der Sozialpass der Stadt Pinneberg dient dem vereinfachten Nachweis der Anspruchsberechtigung auf soziale Vergünstigungen. Er kann unter Vorlage des jeweiligen Leistungsbescheides beantragt werden. Ausführliche Informationen finden Sie im Informationsblatt zum Sozialpass.
Zum Download:
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Antrag Sozialpass (pdf) 109 KB
🆕 Anträge auf „Bildung und Teilhabe“
Seit dem 1. April 2026 bearbeitet die Stadt Pinneberg, der Fachdienst Soziale Leistungen, Anträge auf „Bildung und Teilhabe“. Vorher wurde diese Aufgabe vom Kreis Pinneberg wahrgenommen.
Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes:
Kinder, Jugendliche und Schüler*innen können Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes beanspruchen, wenn sie
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII (Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
beziehen.
Bei einem Leistungsbezug nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II (Grundsicherungsgeld) ist das Jobcenter zuständig.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen in Form von Zuschüssen bzw. Kostenübernahme:
- Tagesausflüge der Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflege oder der Schule
- Mehrtägige Klassenfahrten bzw. Fahrten der Kindertageseinrichtungen (auch für Kinder, für die Kindertagespflege geleistet wird)
- Schulbedarf (ab 2024: Februar 65€ und August 130€; Beträge werden jährlich angepasst)
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- Gemeinsame Mittagsverpflegung für Schüler*innen oder Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, wie Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht), Aktivitäten der kulturellen Bildung, Freizeiten.
Anträge können per E-Mail an but@pinneberg.de gesandt werden.
Ansprechpersonen: Fachdienst Soziale Leistungen
Formular zum Download:
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Zuständigkeiten (pdf) 109 KB
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Kostenplan Ausflug (pdf) 241 KB
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Flyer Bildungskarte (pdf) 293 KB
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Antrag Lernförderung (pdf) 267 KB
Welche Leistungen liegen beim Kreis Pinneberg?
Für weitere Leistungen ist nicht die Stadt, sondern der Kreis Pinneberg zuständig. Das deutsche Sozialsystem ist in verschiedene Zuständigkeiten unterteilt. Viele spezialisierte Sozialleistungen werden nicht direkt von der Stadt, sondern zentral vom Kreis Pinneberg verwaltet.
Für folgende Themen wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechenden Fachdienste beim Kreis Pinneberg:
- Bürgergeld (früher Hartz IV): Für erwerbsfähige Personen und Familien ist das Jobcenter Kreis Pinneberg Ihr Ansprechpartner.
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung: Zuständig ist der Fachdienst Teilhabe des Kreises Pinneberg
- Hilfe zur Pflege & Blindenhilfe: Diese Leistungen werden ebenfalls vom Kreis Pinneberg erbracht.
- Kinder, Jugend & Familie: Dazu gehören der Allgemeine Soziale Dienst (ASD), Erziehungshilfen, Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss. Hierfür ist der Fachdienst Jugend, Soziale Dienste (sog. Jugendamt) des Kreises zuständig.
- BAföG & Ausbildungsförderung: Auch diese Anträge werden auf Kreisebene bearbeitet.
Wir beraten Sie gerne zu den Zuständigkeiten und helfen Ihnen bei der Kontaktaufnahme mit den entsprechenden Stellen, falls Ihr Anliegen nicht direkt bei uns in der Stadt Pinneberg bearbeitet werden kann.
Gut vorbereitet ins Sozialamt
Persönliche Termine sind telefonisch oder per E-Mail oder per Fax zu vereinbaren.
Wenn Sie das Sozialamt besuchen möchten, informieren Sie sich bitte vorab welche Leistung (siehe oben) Sie hier bekommen können, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen und welche Schritte nötig sind.