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Heckenschnitt in Schleswig-Holstein: Regeln, Fristen & Tipps

Wann darf ich Hecken und Gehölze schneiden?

In Schleswig-Holstein gelten klare Regeln, um Tiere und Pflanzen zu schützen:

  • Grundsatz: Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
  • Verbot: In dieser Zeit ist es grundsätzlich verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze radikal zurückzuschneiden oder auf den Stock zu setzen (§ 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG).
  • Erlaubt: Form- und Pflegeschnitte sind ganzjährig zulässig, solange sie schonend durchgeführt werden und keine brütenden Vögel oder andere Tiere gefährden.

Ausnahmen:

  • Gefahr im Verzug: Wenn z. B. Äste die Verkehrssicherheit beeinträchtigen oder eine akute Gefahr für Menschen bestehen, darf auch in der Schutzzeit geschnitten werden.
  • Genehmigung: In Einzelfällen kann die Untere Naturschutzbehörde eine Ausnahme erteilen.

Was bedeutet „Form- und Pflegeschnitt“?

  • Erlaubt: Leichter Rückschnitt, um die Form zu erhalten oder überhängende Äste zu kürzen.
  • Nicht erlaubt: Komplettes Kürzen („auf den Stock setzen“) oder radikales Roden in der Schutzzeit.

Warum gibt es diese Regeln?

  • Artenschutz: In Hecken und Gehölzen brüten Vögel und leben viele geschützte Tiere.
  • Naturhaushalt: Gehölze sind wichtig für Insekten, Vögel und das lokale Klima.

Was droht bei Verstößen?

  • Bußgelder: Wer gegen die Schutzbestimmungen verstößt, riskiert ein Bußgeld (bis zu 50.000 € im Extremfall).
  • Nachbarkonflikte: Unerlaubte Schnitte können auch zu Streit mit Nachbarn führen, wenn z. B. Sichtschutz zerstört wird.

Praktische Tipps für Gartenbesitzer

  • Beste Zeit für radikalen Rückschnitt: Oktober bis Februar (außerhalb der Brutzeit).
  • Vor dem Schneiden prüfen: Gibt es Vogelnester oder andere Tiere? Bei Unsicherheit: Fachbetrieb fragen.
  • Nachbarschaft: Achten Sie auf Abstände zu Grundstücksgrenzen (in SH meist 50 cm, Details regelt das Landesnachbarrecht).
  • Entsorgung: Geschnittenes Material gehört auf den Kompost oder in die Grüne Tonne – nicht in die Natur!
  • Besonderheit: Für Knicks als gesetzlich geschützte Biotope gelten besondere Regeln.