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Finanzen

Unser Fachdienst Finanzen ist die Finanzabteilung innerhalb der Stadtverwaltung und zuständig für die Verwaltung aller finanziellen Angelegenheiten der Stadt Pinneberg. Er stellt sicher, dass die Stadt finanziell handlungsfähig bleibt. 

Zu seinen Aufgaben gehören:

  1. Die Haushaltsplanung
    Die Kämmerei stellt jedes Jahr den städtischen Haushalt auf und überwacht, dass die Verwaltung die geplanten Ausgaben nicht überschreitet und sparsam mit den Geldern umgeht.
  2. Die Stadtkasse
    Sie sorgt dafür, dass Rechnungen pünktlich bezahlt und Schecks ausgegeben werden und dass fällige Einnahmen (wie Mieten, Pachten oder Bußgelder) auch tatsächlich eingezogen werden. Neue Möglichkeit: Rechnungen jetzt auch elektronisch einreichen.
  3. Steuern & Gebühren
    Der Fachdienst Finanzen setzt die Höhe von lokalen Steuern (wie z. B. Grundsteuer A und B, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer, Gewerbesteuer) und Gebühren fest und berechnet sie.
  4. Schuldenmanagement
    Wenn die Stadt größere Projekte plant, wie den Bau eines neuen Rathauses oder die Sanierung eines Schwimmbads, kümmert sich die Kämmerei um die Finanzierung und eventuell notwendige Kredite.
  5. Buchhaltung & Jahresabschlüsse
    Hier werden Rechnungen erfasst und das Vermögen der Stadt wird verwaltet. Nach Ablauf eines Jahres wird das Jahresergebnis ermittelt und die wichtigsten Zahlen werden im Jahresabschluss der Stadt zusammengefasst.

Was können Sie hier erledigen?

Bankverbindungen der Stadt Pinneberg

Allgemeine Konten:

Sparkasse Südholstein
IBAN: DE 20 2305 1030 0002 1012 36
BIC: NOLADE21SHO
VR Bank in Holstein
IBAN: DE 90 2219 1405 0000 3123 20
BIC: GENODEF1PIN

Nur für Bußgelder & Verwarngelder des ruhenden Verkehrs:

Hamburg Commercial Bank
IBAN: DE 75 2105 0000 0052 0017 59
BIC: HSHNDEHH

Zweitwohnungsteuer

Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung für den persönlichen Lebensbedarf) erhoben werden. Die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht.

🆕 Rechnungen jetzt auch elektronisch einreichen

Als moderne Verwaltung bieten wir Ihnen ab sofort einen zusätzlichen, effizienten Weg für die Zusendung Ihrer Rechnungen an. Neben der klassischen Papierform können Sie uns Ihre Rechnungen nun auch digital als elektronische Rechnung (E-Rechnung) übermitteln. Wir nehmen am zentralen E-Rechnungsportal des Landes Schleswig-Holstein teil, um diesen Prozess für Sie und uns zu vereinfachen und zu beschleunigen.

So reichen Sie eine E-Rechnung ein:
Alle notwendigen Informationen, Anleitungen und technischen Voraussetzungen für den Versand Ihrer E-Rechnung finden Sie im detaillierten Leitfaden des IT-Verbunds Schleswig-Holstein (ITV.SH).

Unsere Leitweg-IDs
Für eine korrekte Zuordnung Ihrer E-Rechnung innerhalb unserer Verwaltung benötigen Sie die entsprechende Leitweg-ID. Bitte verwenden Sie die für den jeweiligen Empfänger bestimmte Kennung:

Stadtverwaltung Pinneberg: 01056039-0000-98
Kommunaler Servicebetrieb Pinneberg: 01056039-0001-95

Zum E-Rechnungsportal
Ihre E-Rechnungen reichen Sie bitte direkt über das offizielle Portal des Landes ein:
Hier gelangen Sie direkt zum E-Rechnungsportal SH.

Bei Fragen zum Verfahren oder technischen Problemen hilft Ihnen der Support des ITV.SH gerne weiter.