Bäume in Pinneberg – was Sie über Fällungen und Schutz wissen müssen
Bäume sind wichtig für unser Stadtbild, das Klima und als Lebensraum für Tiere. Damit Pinneberg grün und lebenswert bleibt, gibt es klare Regeln für Baumfällungen.
Warum gibt es eine Baumschutzsatzung?
Seit 2024 schützt eine Satzung die Bäume in Pinneberg. Sie soll:
- die Lebensqualität und das Stadtklima verbessern,
- die Natur und Tierwelt erhalten,
- schädliche Eingriffe in die Umwelt verhindern.
Das bedeutet: Nicht jeder Baum darf einfach gefällt werden. Viele Bäume stehen unter besonderem Schutz.
Wann ist eine Genehmigung nötig?
Sie möchten einen Baum auf Ihrem Grundstück fällen? Dann gilt:
- Melden Sie die geplante Fällung bei der Stadt – am besten gleich mit Angabe der Gründe (z. B. Krankheit, Bauvorhaben, Sicherheitsrisiko).
- Ersatzpflanzung: Geben Sie an, ob und wo Sie einen neuen Baum pflanzen möchten. Das beschleunigt das Verfahren.
- Genehmigungspflicht: Besonders geschützte Bäume dürfen nur mit Erlaubnis der Stadt gefällt werden.
Wichtige Fristen: Wann dürfen Bäume gefällt werden?
- Verbotene Zeit: Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen von Bäumen und Sträuchern grundsätzlich verboten – außer bei Gefahr (z. B. umsturzgefährdete Bäume).
- Ausnahmegenehmigung: In dieser Zeit ist eine Fällung nur mit Sondergenehmigung möglich.
- Erlaubt ist: Pflege-Schnitte, um Bäume gesund zu erhalten.
Weiterlesen:
Transparenz & Bürgerbeteiligung
Wir setzen uns für den Erhalt und die Pflege des Stadtgrüns ein. Dennoch müssen auch wir manchmal den einen oder anderen Baum fällen. Jeder dieser Fällungen prüfen wird sorgfältig und nehmen sie nur vor, wenn es keine Alternativen gibt. Informationen zu Fällungen, die die Stadt im Stadtgrün veranlasst hat, finden Sie auf den nachstehenden Tabellen.
Zum Download:
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Baumfällungen 2023 (pdf) 194 KB