Winterdienst in Pinneberg
Gemeinsam für sichere Wege im Winter
Damit wir alle auch bei Schnee und Glätte sicher unterwegs sind, sorgen der Kommunale Servicebetrieb und die Anwohnerinnen und Anwohner gemeinsam dafür, dass Straßen, Rad- und Gehwege gut befahrbar und begehbar bleiben.
Jeder Beitrag zählt – ob durch Räumen oder Streuen.
Die Grafik erläutert, wer welche Aufgaben beim Räumen und Streuen übernimmt.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
FAQs
Für einige Bereiche ist die Stadt Pinneberg zuständig, der dies durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Servicebtriebs Pinneberg (KSP) ausführen lässt.
Für andere Bereiche sind wiederrum die Eigentümerinnen und Eigentümer der an die Straßen angrenzenden Grundstücke verantwortlich.
Die Straßen, Wege und Plätze, die in der Anlage zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Pinneberg aufgeführt sind.
Das Straßenverzeichnis enthält 106 Positionen, von A wie Am Drosteipark bis Z wier Ziegeleiweg. Diese sind im Ortsrecht (7.10) aufgeführt.
In diesen Straßen reinigt die Stadt die Fahrbahn einschließlich der Rinnsteine und der Bushaltebuchten.
In den Straßen, in denen die Stadt die Fahrbahn reinigt, müssen Geh- und Radwege von Schnee und Eis befreit werden.
In allen anderen Straßen, die von der Stadt nicht reinigt werden, ist von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zusätzlich zu den Geh- und Radwegen auch die Fahrbahn zu reinigen.
Gibt es auf beiden Seiten der Straße Anliegerinnen und Anlieger so müssen sie jeweils bis zur Straßenmitte reinigen.
Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von mindestens 1 m von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen.
Gemeinsame (kombinierte) Geh- und Radwege in einer für den Fußgänger- und Fahrradverkehr erforderlichen Breite von mindestens 1,20 m.
In verkehrsberuhigten Bereichen gilt ein 1,40 m breiter Streifen als Gehweg.
Werktags ab 7 Uhr unmittelbar nach Ende des Schneefalls.
An Sonn- und Feiertagen erst ab 9 Uhr.
Schnee und Glätte, die zwischen 20 Uhr bis 7 Uhr entstanden sind, müssen erst ab 7 Uhr geräumt werden.
Wichtig: Schnee und Eis müssen so gelagert werden, dass sie den Fahr- und Fußgängerverkehr nicht übermäßig behindern. Schnee und Eis dürfen nicht auf die Fahrbahn geschafft werden!
✅ Als Streumittel sind abstumpfende Stoffe (Sand, feine Asche, Feinschlacken, Granulate, Streukiesel oder gleichwertiges Material) zu verwenden.
⚠️ Der Gebrauch von Streumitteln mit Tauwirkung (z. B. Streusalz oder Kalzium-Chlorid-Schuppen) ist in Pinneberg nicht gestattet, es gibt jedoch Ausnahmen.
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, darf Salz in Ausnahme gestreut werden:
a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen, in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist,
b) an besonders gefährlichen Stellen, z. B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, Bushaltestellen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Stellen
Gut zu wissen
In der Zeit von 15. November bis 31. März heißt es jederzeit bereit für einen schnellen Winterdiensteinsatz zu sein. Dafür sind 8 Mitarbeiter als „schnelle Einsatzgruppe“ in ständiger Rufbereitschaft. Bei extremen Straßenverhältnissen bis zu 40 Mitarbeiter. Dann kommt es auch schon vor, dass unsere Mitarbeiter bereits nachts ab 4 Uhr im Einsatz sind, damit morgens für den Berufsverkehr Straßen, Wege, Treppen usw. geräumt sind.
Zum Einsatz kommen je nach Witterung bis zu 8 Großfahrzeuge, 6 Kleintraktoren und 18 Mitarbeiter, die für die Hand- und Ladearbeiten zuständig sind.