Förderung eines Projekts
Du hast eine Idee, wie wir in Pinneberg Demokratie fördern, Vielfalt stärken oder Extremismus vorbeugen können? Dann lass uns daraus gemeinsam ein Projekt machen!
Egal ob du einen Aktionstag, ein Begegnungsfest, einen Workshop gegen Diskriminierung oder etwas ganz anderes planst – wir helfen dir, aus deiner Idee ein förderfähiges Projekt zu entwickeln.
Du hast eine Idee, wie wir in Pinneberg Demokratie fördern, Vielfalt stärken oder Extremismus vorbeugen können? Dann lass uns daraus gemeinsam ein Projekt machen! Egal ob du einen Aktionstag, ein Begegnungsfest, einen Workshop gegen Diskriminierung oder etwas ganz anderes planst – wir helfen dir, aus deiner Idee ein förderfähiges Projekt zu entwickeln.
1. Die Idee
Jedes Projekt fängt mit einer Idee an:
- Aktionstag für mehr Miteinander?
- Begegnungen zwischen Menschen verschiedener Kulturen?
- Workshops zu Vielfalt und Demokratie?
- Kunst- oder Theaterprojekt mit gesellschaftlicher Botschaft?
- Was fällt Dir / Euch noch ein?
Hast du schon etwas im Kopf? Dann melde dich bei uns – wir hören zu und überlegen gemeinsam, wie wir es umsetzen können.
2. Gut zu wissen!
Damit dein Projekt förderfähig wird, gibt es ein paar wichtige Punkte vorab zu bedenken:
- Entspricht deine Idee / dein Projekt den Zielen des Bundesprogramms?
Ziele des Bundesprogramms Demokratie leben! → - Welche konkreten Pinneberger Handlungsziele deckt dein Projekt ab?
Mehrere sind besser als eins. Eins ist mindestens erforderlich.
Zu den Pinneberger Handlungszielen → - Welche Kosten kommen möglicherweise zur Umsetzung des Projekts auf dich/euch zu?
Es gibt drei Pauschalen, die du / ihr für ein Projekt erhalten könnt:- Honorarpauschale (540 €/pro DozentIn), z.B. für ReferentInnen, Dozierende, Lehrgangsleitende, Moderatoren etc.
- Vor- und Nachbereitungszeiten (72€/Stunde) für die oben genannten ReferentInnen etc.
Teilnehmerpauschale (40€/TN)
Das bedeutet, dass ihr alle Kosten, die nicht für Dozierende anfallen, allein über die Teilnehmerpauschale abrechnen könnt. Hierzu ist eine Teilnehmerliste (TN-Liste) während der Veranstaltung zu führen und später zusammen mit dem Verwendungsnachweis einzureichen.
3. Die Beratung
In einem persönlichen Gespräch schauen wir gemeinsam, wie aus deiner Idee ein förderfähiges Projekt wird. Das können wir für dich tun:
- Gemeinsam eine Projektidee entwickeln oder weiter ausarbeiten
- Erklären, welche Voraussetzungen für eine Förderung wichtig sind
- Hinweise geben, worauf du achten solltest
- Beim Ausfüllen der Antragsformulare helfen
Melde dich gern für einen Termin – per Telefon oder E-Mail.
4. Die Antragstellung
Ihr wollt eure Projektidee fördern lassen? Super! So läuft es ab:
- Antrag einreichen – Lasst euch zunächst von uns beraten und füllt dann den Antrag aus. Schickt diesen dann an die Koordinierungs- und Fachstelle.
- Prüfung – Die Koordinierungs- und Fachstelle prüft euren Antrag. Wenn alles passt, gibt sie diesen in das Bündnis bzw. Jugendforum zur Abstimmung.
- Entscheidung – Das Bündnis oder das Jugendforum berät und entscheidet, ob eurer Projekt gefördert werden soll. Dafür ist es wichtig, dass ihr an der entsprechenden Bündnissitzung, wo eurer Antrag beraten wird, teilnehmt und eurer Projekt noch einmal persönlich vorstellt. So können sich die Mitglieder das beste Bild von eurem Vorhaben machen.
- Rückmeldung – Wenn eurer Projekt bewilligt wurde, erhaltet ihr eine Nachrichtung unserer Koordinierungs- und Fachstelle sowie einen sogenannten “Zuwendungsbescheid”, in dem alle rechtlichen/vertraglich relevanten Punkte aufgeführt sind. Bitte lest diesen aufmerksam. Bei Rückfragen meldet euch gern bei der Koordinierungs- und Fachstelle.
- Loslegen - erst NACH der Zustellung des Zuwendungsbescheids könnt ihr mit eurem Projekt starten. Kosten, die VOR dem Zustellungsdatum anfallen, können später nicht rückerstattet werden! Dass heißt auch, dass ihr mit den Kosten für eurer Projekt in Vorleistung gehen müsst.
- Projekt abgeschlossen - Wenn eurer Projekt beendet ist, müsst ihr einen sogenannten “Verwendungsnachweis” ausfüllen, indem ihr alle relevanten Angaben zu eurem Projekt der Stadt Pinneberg mitteilt. Hierfür gibt es eine übersichtliche und leicht verständliche Vorlage.
- Rückerstattung der Kosten - Euer Verwendungsnachweis wird vom Federführenden Amt geprüft. Wenn alles passt, erhaltet ihr eine Nachricht, welcher Betrag (im Best Case der beantragte Förderbetrag) euch überwiesen wird.
5. Die Umsetzung
Sobald ihr den Bewilligungsbescheid habt, könnt ihr mit eurem Projekt starten. Dies tut ihr in Vorkasse. Die Gelder werden erst NACH Abschluss des Projekts ausgezahlt.
Wichtig: Vor der Ausstellung des Bewilligungsbescheids dürfen keine Aufträge vergeben und auch keine Kosten verursacht werden.
Also: Erst die Bewilligung. Dann loslegen!
Und nicht vergessen Teilnehmerlisten zu führen. Nutzt dafür am besten unsere Templates.
6. Der Abschluss
Verwendungsnachweis
Damit ihr am Ende eures Projekts das Geld ausgezahlt bekommt, müsst ihr einen Abschlussbericht mit Abrechnung vorlegen. Das entsprechende Formular (Verwendungsnachweis) könnt ihr hier herunterladen.
Diese Unterlagen müsst ihr zusammen mit dem Verwendungsnachweis einreichen:
- ausgefüllte Teilnehmendenlisten (bei regelmäßigen Angeboten, z.B. Kurse, Seminare, ist eine gesonderte TN-Liste pro Veranstaltung zu führen)
- Nachweis der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Presse-mitteilungen, Fotos, Plakate etc.)
- ggf. Honorarverträge und dazugehörige Rechnungen
- Stundennachweise der Vor- und Nachbereitung der Honorarkraft (nutze dafür das unten stehende Formular)
- Vergabedokumentation
- Nutzungs- und Datenschutzerklärung
- Rechtsbehelfsverzicht (freiwillig)
Vor- und Nachbereitungszeiten
Ihr müsste für die Abrechnung zum einen die Rechnung der Dozierenden vorlegen, damit ihr die Honorarpauschalen abrechen könnten. Weiter müsst ihr auch die Vor- und Nachbereitungszeiten nachweisen, um diese Pauschalen ebenfalls abrechnen zu können. Dazu stellen wir euch eine entsprechende Vorlage zur Verfügung.
Abrechnungsvorlage: Vor- und Nachbereitung
Vergabedokumentation
Bei geförderten Projekten im Bereich von 1.000 bis 15.000 EUR muss eine einfache Vergabedokumentation erfolgen. Nutze zu diesem Zweck gern die hier bereit gestellte Mustervorlage.
Muster Vergabedokumentation
Datenschutz und Nutzungsrechte
Wenn du deinen Verwendungsnachweis zur Abrechnung einreichst, musst du ebenfalls dieses Dokument unterschrieben einreichen.
Datenschutz und Nutzungsrechte
Rechtsbehelfsverzicht
Für die Auszahlung der Fördermittel gilt eine 6-wöchige Sperrfrist. Wenn du diese umgehen möchtest, musst du den Rechtsbehelfsverzicht unterschrieben mit den anderen Unterlagen einreichen.
Rechtsbehelfsverzicht
Bei Fragen, sprecht uns sehr gerne an.
7. Was noch?
Schutzkonzepte
Bei euren Projekten müsst ihr natürlich immer überlegen, welche notwendigen Präventionsmaßnahmen ihr trefft. Um euch hierbei zu unterstützen, stellen wir euch hier zwei Checklisten zur Verfügung:
- Präventionsmaßnahmen bei Veranstaltungen und
- Präventionsmaßnahmen bei Infoständen.
Wenn ihr hierzu Fragen habt, sprecht uns gern jederzeit an.
Formulare zum Download:
FAQs zur Projektförderung
Organisationen und Vereine, welche gemeinnützige, mildtägige oder kirchliche Ziele verfolgen (steuerbegünstigt nach §§51 ff. AO) und ihren Wirkungskreis in der Stadt Pinneberg haben. Juristische Personen des öffentlichen Rechts der Stadt Pinneberg können ebenfalls gefördert werden. Interessierte (bspw. Bürgerinitiativen) können gerne mit einer entsprechenden Organisation kooperieren, um einen Antrag stellen zu können.
Es können Einzelprojekte bewilligt werden, die in der Stadt Pinneberg ihre Wirkung haben und/oder Pinneberger*innen hauptsächlich ansprechen. Die Projekte müssen sich mindestens an eine konkret definierte Zielgruppe richten.
Die Zielgruppen können beispielsweise sein:
- Kinder, Jugendliche und junge Menschen (bis 27 Jahre),
- Eltern und Erziehungsberechtigte,
- Senior*innen,
- Bürger*innen,
- Menschen mit internationaler Geschichte,
- Menschen mit & ohne Behinderung,
- Multiplikator*innen und Fachkräfte,
- zivilgesellschaftliche Organisationen (Netzwerke, Vereine, Initiativen).
Über das Bundesprogramm „Demokratie leben!” können wir Projekte der Demokratieförderung, der Vielfaltgestaltung und der Extremismusprävention in der Stadt Pinneberg fördern. Die Projekte können das demokratische Zusammenleben unterstützen, z.B.:
- Schaffung interkultureller Begegnungen und / oder inklusiver Begegnungen sowie
- der Stärkung der Toleranz,
- Aktionen und Sensibilisierungsmaßnahmen gegen Diskriminierungen und Antisemitismus,
- Stärkung der Willkommenskultur,
- Stärkung und Würdigung des Ehrenamts als Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität.
Projekte, welche die politische Beteiligung und Bildung fördern, können wir ebenfalls unterstützen:
- Maßnahmen zur politischen Beteiligung, insbesondere unterrepräsentierte Gruppen wie beispielsweise Migrant*innen und Frauen in politischen Gremien,
- Förderung der politischen Bildung und Meinungsbildung (z.B. Kommunalwahlen),
- politische Bildungsprojekte, die sich an Kinder und Jugendliche richten.
Förderbar sind auch Projekte, welche die Stärkung der Diskussionskultur in der Kommune als Basis demokratischer Prozesse beleben:
- Vermittlung von Medienkompetenz,
- Entgegenwirken von Gewalt(-androhungen) gegen Politiker*innen,
- Maßnahmen, die hate speech vorbeugen.