Aktuelle Wahl
Wahl des Schiedsamts im Dezember 2026
Wahl einer Schiedspersonen und einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsbezirk der Stadt Pinneberg
Im Dezember 2026 findet die Wahl der Pinneberger Schiedsperson sowie dessen Vertretung statt.
Die Amtszeit des bisherigen Schiedsmannes und der bisherigen stellvertretenden Schiedsfrau endet in diesem Jahr. Aus diesem Grund hat die Gemeindevertretung eine neue Schiedsperson (Schiedsfrau oder Schiedsmann) sowie eine stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk der Stadt Pinneberg für die Dauer von fünf Jahren zu wählen. Nach Ablauf der Amtszeit ist eine Wiederwahl möglich.
Die Wahl bedarf der Bestätigung durch die Direktorin des Amtsgerichts Pinneberg.
Das Schiedsamt ist eine ehrenamtliche, außergerichtliche Schlichtungsstelle zur Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten - beispielsweise im Nachbarschaftsrecht - sowie leichter Strafsachen, etwa bei Sachbeschädigung oder Beleidigung.
Die Aufgabe der Schiedspersonen besteht darin, auf vorgerichtlichem Wege ein Schlichtungsverfahren durchzuführen. Dabei wird versucht, zwischen den im Streit befindlichen Parteien eine Einigung zu erzielen. Die Schiedspersonen schlichten zwischen den Parteien, treffen jedoch keine gerichtlichen Entscheidungen.
Durch das Schlichtungsverfahren können Konflikte häufig schnell und kostengünstig durch einen rechtsverbindlichen Vergleich gelöst werden.