Anträge & Ermäßigungen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Anträge auf Ermäßigung für die Betreuung Ihrer Kinder gewährt werden. Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Kinder für die Ermäßigung berücksichtigt werden können, helfen wir Ihnen gerne weiter!
Die aktuellen Anträge, die Sie gern per E-Mail einreichen können, finden Sie hier:
Ermäßigung gemäß Sozialstaffelrichtlinie
Es besteht die Möglichkeit, die Gebühren ganz oder teilweise nach den Sozialstaffelrichtlinien des Kreises Pinneberg zu ermäßigen. Hierfür ist ein Antrag auf Ermäßigung beim Fachdienst Kindertagesstätten der Stadt Pinneberg zu stellen
Ermäßigung für Geschwister
Werden mehrere beitragspflichtige Kinder einer Familie gleichzeitig in Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kita, Hort) und oder Kindertagespflege betreut, ermäßigt sich unabhängig vom Einkommen der Kostenbeitrag in der Reihenfolge des Alters der Kinder
für das 2. Kind um 50%
für das 3. Kind und alle weiteren Kinder um 100%
Seit dem 01.01.2024 findet die Geschwisterermäßigung unter bestimmten Voraussetzungen auch Berücksichtigung, wenn das ältere schulpflichtige Geschwisterkind – als sog. Zählkind – in nachschulischen Betreuungsangeboten gefördert wird. Die genauen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular. Eine Geschwisterermäßigung innerhalb der nachschulischen Betreuung erfolgt nicht. Für die Gewährung einer Geschwisterermäßigung ist in jedem Fall ein Antrag zu stellen.
Bestätigung Betreuungszeiten
Anlage Selbstständigkeit
Betreuung in einer Kindertageseinrichtung in Hamburg
Sollte Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung in Hamburg betreut werden, ist ein Antrag auf Kostenübernahme beim Kreis Pinneberg zu stellen: