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Schulische Betreuungsangebote an den Pinneberger Schulen

In der Stadt Pinneberg werden drei verschiedene Organisationsformen angeboten: 

  1. die offene Ganztagsschule, 
  2. die gebundene Ganztagsschule 
  3. und die Betreuungsangebote in der Primarstufe.

Die konzeptionelle Ausgestaltung der Ganztagsbetreuung liegt in den Händen der Schulen und/oder bei den Durchführungsträgern. Diese planen die Angebote und informieren über diese sowie mögliche anfallende Kosten. Die Kurseinteilung wird ebenfalls von der/dem Schule/Durchführungsträger übernommen.

Bei Fragen wenden Sie sich daher bitte an die entsprechende Schule oder den Durchführungsträger.

Welche Schule hat welches Betreuungsangebot?

Offene Ganztagsschule

  • GuGS im Quellental
  • Grundschule Rübekamp
  • Grundschule Thesdorf
  • Hans-Clausen-Schule
  • Helene-Lange-Schule
  • Johannes-Brahms-Schule
  • Schulzentrum Nord
  • Theodor-Heuss-Schule

Offene Ganztagsschulen bieten ergänzend zum planmäßigen Unterricht weitere schulische Veranstaltungen an, die die Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler erhöhen und deren individuelle Fähigkeiten und Interessen fördern.

Gebundene Ganztagsschule

  • Johann-Comenius-Schule

Ganztagsschulen in gebundener Form bieten am Vor- und Nachmittag lehrplanmäßigen Unterricht sowie ihn ergänzende schulische Veranstaltungen an. Die Teilnahme am Unterricht und an den unterrichtsergänzenden Angeboten ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend.

Betreute Primarstufe

  • Grundschule Waldenau

Betreuungsangebote in der Primarstufe ergänzen die verlässliche Schulzeit in einem festen zeitlichen Rahmen. Nach Unterrichtsschluss besteht dabei die Möglichkeit, dass die Kinder in Gruppen betreut werden. Die Schülerinnen und Schüler werden altersgerecht gefördert, erhalten Hausaufgabenhilfe in Kleingruppen und finden in schulischen Räumen Spiel- und Ruhemöglichkeiten.

Kosten für die Betreuung und den Ganztag

Aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung gelten ab dem Schuljahr 2026/2027 zwei unterschiedliche Entgeltsysteme, die von der jeweiligen Klassenstufe Ihres Kindes abhängen:

  1. Für Kinder der 1. Klassen (und in den Folgejahren aufwachsend):
    Für Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 die erste Klasse besuchen, greift der neue gesetzliche Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung. Die Elternbeiträge für einen vollumfänglichen Betreuungsplatz sind in diesem neuen System landesrechtlich auf maximal 135,00 Euro pro Monat gedeckelt. Dieser Rechtsanspruch und die damit verbundene neue städtische Richtlinie der Stadt Pinneberg über die Erhebung von Entgelten für die schulischen Ganztags- und Betreuungsangebote im Hinblick auf das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter wachsen mit den Kindern der 1. Klasse in den Folgeschuljahren schrittweise bis zur 4. Klasse hoch.
  2. Für Kinder der 2. bis 4. Klassen (auslaufend):
    Für alle Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 bereits die zweite, dritte oder vierte Klasse besuchen, gilt der neue Rechtsanspruch nicht. Für diese älteren Jahrgänge gilt übergangsweise bis zum Verlassen der Grundschule weiterhin ausnahmslos die bisherige Richtlinie der Stadt Pinneberg über die Anwendung eines Sozialtarifes in den Betreuungsgruppen der Verlässlichen Grundschule.

Wichtig: Die genaue Höhe der Beiträge hängt von der tatsächlichen Buchung der Tarife des Angebotes ab. Bei der Inanspruchnahme eines Mittagessens ist immer ein zusätzliches Essensgeld zu zahlen. Die Höhe des Essensgeldes ist in den einzelnen Einrichtungen unterschiedlich.
 

Ermäßigungen der Entgelte

Erziehungsberechtigte haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, bei der Stadt Pinneberg eine Ermäßigung der Entgelte zu beantragen. Entsprechend der zwei parallelen Systeme muss auch bei der Beantragung unterschieden werden:

  • Ermäßigung für Schülerinnen und Schüler der 1. Klassen (Neues System):
    Die Stadt Pinneberg stellt eine soziale Ermäßigung sowie eine Geschwisterermäßigung sicher. 
    Werden mehrere Kinder einer Familie, die mit Hauptwohnung im selben Haushalt leben, gleichzeitig in einem schulischen Ganztags- und Betreuungsangebot im Sinne der Richtlinie betreut, wird eine Geschwisterermäßigung gewährt. 

    Hierfür gelten folgende Voraussetzungen und Staffellungen:
    • Die Kinder einer Familie müssen mit Hauptwohnung in einem Haushalt leben.
    • Es müssen gleichzeitig bestehende Betreuungsverhältnisse vorliegen. Dies schließt Kinder ein, die in schulischen Betreuungsangeboten gefördert werden.
    • Für das älteste betreute Kind ist der volle Beitrag zu entrichten.
    • Für das zweitälteste Kind wird der Elternbeitrag zur Hälfte (50 %) erlassen.
    • Für jüngere Kinder wird der Elternbeitrag vollständig (100 %) erlassen.

      Die Ermäßigungen erfolgen in entsprechender Anwendung der Richtlinie der Stadt Pinneberg über die Erhebung von Entgelten für die schulischen Ganztags- und Betreuungsangebote im Hinblick auf das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter. Welche Bedingungen hier erfüllt sein müssen, können Sie dem Hinweisblatt für rechtsanspruchserfüllende Plätze entnehmen. Nutzen Sie bitte das Antragsformular.
       
  • Ermäßigung für Schülerinnen und Schüler der 2. bis 4. Klassen (Altes System):
    Die Ermäßigung erfolgt hier weiterhin über den bekannten städtischen Sozialtarif nach der Richtlinie der Stadt Pinneberg über die Anwendung eines Sozialtarifes in den Betreuungsgruppen der Verlässlichen Grundschule. Welche Bedingungen hier erfüllt sein müssen, um Entgelte erstattet zu bekommen, können Sie dem Hinweisblatt zum Sozialtarif entnehmen. Nutzen Sie bitte das Antragsformular. 
     

Ihren ausgefüllten Antrag schicken Sie gerne per Mail an die entsprechenden Ansprechpartnerinnen in der Verwaltung. Auch bei Fragen zu den Sozialtarifen stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden gerne zur Verfügung.