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Barrierefreiheit

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Pinneberg ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.Pinneberg.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website [www.pinneberg.de] ist noch nicht mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Dokumente und PDF-Dateien
    Diese sind nicht ausreichend barrierefrei, da es sich um eine Vielzahl von Dateien handelt, die manuell angepasst werden müssen. Wir versuchen dieses Problem zu beheben, verweisen aber darauf, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

  • Bilder
    Noch haben nicht alle Bilder einen passenden Alternativtext.

  • Bitte beachten Sie, dass nicht alle Leistungen der Seite www.pinneberg.de barrierefrei/ barrierearm zugänglich sind. Gründe hierfür sind unter anderem, dass diese derzeit technisch nicht möglich sind oder kein Einfluss auf die Inhalte bestehen (eingebettete Inhalte externer Webseiten).

    Die Stadt Pinneberg ist dennoch bemüht ihre Webseite allen Menschen leicht zugänglich zu machen und strebt auch weiterhin einen möglichst barrierefreien Zugang an.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.06.2024 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 20.06.2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen erreichen Sie uns wie folgt:

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle [Linkbezeichnung: Internetseite der Beschwerdestelle, Verlinkung zur URL www.schleswig-holstein.de/beschwerdestelle-barrierefreiheit ] finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

  • Büroanschrift:
    Karolinenweg 1
    24105 Kiel

  • Postanschrift:
    Postfach 7121
    24171 Kiel

  • Telefon: +49 431 988 1620
  • E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de