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Schülerbeförderung

Fahrtkostenerstattungen bis 31.12.2024

Die Stadt Pinneberg als Schulträgerin der öffentlichen Pinneberger Schulen ist Trägerin der Schülerbeförderung bis einschließlich Klassenstufe 10. Geregelt ist dies im § 114 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes sowie in der Schülerbeförderungssatzung des Kreises, in dem die Schülerin / der Schüler wohnt. Sie haben die Möglichkeit, bei der Stadt Pinneberg im Fachdienst Schulen eine Fahrtkostenerstattung für die Fahrtkosten Ihres Kindes zu beantragen. Die Gewährung der Fahrtkostenerstattung richtet sich nach festgelegten Schulwegentfernungen zur zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule.
Nähere Informationen finden Sie auf dem Hinweisblatt zur Schülerbeförderung.
Sie können eine Fahrtkostenerstattung beantragen, indem Sie das Formular "Antrag auf Gewährung einer Fahrtkostenerstattung" ausfüllen. Dort sind auch Angaben zu einer Fahrrad-Entschädigung möglich. Die Anträge können Sie gerne auch per Mail an die unten genannten Ansprechpartnerinnen senden.

Fahrtkostenerstattungen ab 01.01.2025

Die Stadt Pinneberg schließt sich zum 01.01.2025 dem „OLAV-Antragsverfahren" an.
Das kostenlose Deutschlandticket ist ab dem 01.01.2025 über www.ticket-olay.de zu beantragen.
Die Antragsstellung und die Abwicklung für das Deutschlandticket mit Gültigkeit ab dem 01.01.2025 ist ab sofort möglich.
lnformationen zum Verfahren können Sie auf der dortigen lnternetseite einsehen.
Bitte denken Sie daran, Ihr jetziges Abo für das Deutschlandticket bzw. für die SchülerFahrkarte ggf. rechtzeitig zum 31.12.2024 zu kündigen und informieren Sie sich rechtzeitig über die Kündigungsfristen lhres Anbieters für das Deutschlandticket bzw. für die Schülerfahrkarte.
Ab dem 01.01.2025 erfolgt keine Fahrtkostenerstattung für die Beförderung mit dem öffentlichen Personennahverkehr mehr über die Stadt Pinneberg.

Fahrrad-Entschädigung

Sofern Sie keine Fahrtkostenerstattung in Anspruch nehmen möchten, weil Ihr Kind das Fahrrad benutzt, haben Sie die Möglichkeit, beim Fachdienst Schulen eine Fahrradentschädigung zu beantragen.

Weitere Informationen und Anträge

Nähere Informationen finden Sie hier: 

  • Hinweisblatt Schülerbeförderung ab 01.11.2024


Eine Gewährung können Sie hier beantragen:

  • Antrag Gewährung Fahrtkostenerstattung und Fahrrad-Entschädigung

Individuelle Schülerbeförderung

Sofern Ihr Kind, zum Beispiel aufgrund einer Behinderung, nicht in der Lage ist, den Schulweg zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewältigen, besteht für Sie die Möglichkeit, beim Fachdienst Schulen einen Antrag auf individuelle Schülerbeförderung mit einer entsprechenden Begründung und evtl. einem ärztlichen Attest zu stellen.


Fragen zur Schülerbeförderung

Bei Fragen zur Schülerbeförderung stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden aus dem Fachdienst Schulen gerne zur Verfügung:

Frau Löffler ist zuständig für folgende Schulen: Förderzentrum, Grundschule Thesdorf, Grundschule Waldenau, GuGs im Quellenthal, Hans-Claussen-Schule, Helene-Lange-Schule, Schulzentrum Nord, Schule Rübekamp, Theodor-Heuss-Gymnasium

Frau Rostin ist zuständig für folgende Schulen: Johannes-Brahms-Gymnasium, Johann-Comenius-Schule