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Haushaltspläne

Der Haushaltsplan wird jährlich durch die Ratsversammlung der Stadt Pinneberg beschlossen und beinhaltet alle voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge sowie Aus- und Einzahlungen der Stadtverwaltung. Der Haushalt dient nicht nur der Planung, sondern bildet auch die Handlungsgrundlage für die Verwaltung. Auf der Grundlage des verabschiedeten Haushaltes kann die Verwaltung Aufwendungen und Auszahlungen tätigen. Weiterhin ermöglicht der Haushalt und das damit verbundene Berichtswesen dem Rat als auch der Öffentlichkeit die Handlungen der Verwaltung nachzuvollziehen.
Die Aufwendungen und Erträge werden dabei im Ergebnisplan – die Auszahlungen und Einzahlungen im Finanzplan – dargestellt.
Die Produkte (Leistungen oder Gruppe von Leistungen, die erbracht werden) der Stadt werden nach Teilhaushalten gegliedert. Für jeden Teilhaushalt werden dabei separate Ergebnis- und Finanzpläne aufgestellt. Zudem werden für die Gesamtverwaltung ein Gesamtergebnis- und ein Gesamtfinanzplan erstellt.