Soziale Leistungen
Willkommen im Sozialamt
FD-Soziales@stadtverwaltung.pinneberg.de
Der Fachdienst Soziale Leistungen, SG Allgemeine Hilfe (Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt/Asylbewerberleistungen), ist
ab dem 01.07.2024
unter der Rufnummer 2888
wie folgt telefonisch zu erreichen:
Montag: 08.30 bis 13.00 Uhr
Dienstag: 08.30 bis 13.00 Uhr und 14.30 bis 18.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 bis 13.00 Uhr
Unsere Leistungen umfassen die
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Leistungen für Asylbewerber
Sozialpass der Stadt Pinneberg
Der Sozialpass der Stadt Pinneberg dient dem vereinfachten Nachweis der Anspruchsberechtigung auf soziale Vergünstigungen.
Anspruchsberechtigt sind Empfänger (einschließlich Familienangehörige) von Leistungen nach dem
- SGB II
- SGB XII
- Wohngeldgesetz
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Rentner und Pensionäre mit geringem Einkommen, die zudem ihren Wohnsitz in Pinneberg haben.
Er kann unter Vorlage des jeweiligen Leistungsbescheides beantragt werden.
Für Personen unter 16 Jahren muss außerdem ein Lichtbild eingereicht werden.
Ausführliche Informationen finden Sie im Informationsblatt zum Sozialpass.
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