Inhalt

Rechtsnorm Sporthallen

Entgelte

Möchten Sie Sporthallen nutzen, so sind hierfür Entgelte von Ihnen zu entrichten.
Die Höhe entnehmen Sie bitte der aktuellen „Entgeltordnung über die außerschulische Nutzung städtischer Räumlichkeiten durch Dritte“.

Entgeltordnung

  • Entgeltordnung Sport über die außerschulische Nutzung städtischer Räumlichkeiten durch Dritte


Anlage 1 zur Entgeltordnung:

  • Entgeltordnung Sport Anlage 1


Anlage 2 - Sportstätten

  • Entgeltordnung Sport Anlage 2

Benutzungsordnung

Bei einer entsprechenden Nutzung ist die Benutzungsordnung für die Turn- und Sporthallen der Stadt Pinneberg zu beachten:

  • Benutzungsordnung Sporthallen