Anträge und Gebühren
Gebühren für die Kinderbetreuung
Für die Kinderbetreuung sind von Ihnen Gebühren zu zahlen. Die maximale Höhe der Beiträge ist im "Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege" geregelt und hängt vom Betreuungsbereich und vom zeitlichen Umfang der Betreuung ab. Gebühren für Früh- und Spätdienste werden zusätzlich erhoben.
Bei der Inanspruchnahme eines Mittagessens (evtl. auch Frühstück) ist ein zusätzliches Essengeld zu zahlen. Die Höhe des Essensgeldes ist in den einzelnen Einrichtungen unterschiedlich.
Anträge
Unter bestimmten Voraussetzungen können Anträge auf Ermäßigung für die Betreuung ihrer Kinder gewährt werden. Die aktuellen Anträge finden Sie hier:
Ermäßigung gemäß Sozialstaffelrichtlinie
Es besteht die Möglichkeit, die Gebühren ganz oder teilweise nach den Sozialstaffelrichtlinien des Kreises Pinneberg zu ermäßigen. Hierfür ist ein Antrag auf Ermäßigung beim Fachdienst Kindertagesstätten der Stadt Pinneberg, Bismarckstraße 8, zu stellen. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat gewährt werden, in dem der Antrag gestellt wurde.
Entlastung für Familien mit geringem Einkommen - Erweiterung der Sozialermäßigung für KiTa-Elternbeiträge zum 1. Januar 2023:
Ermäßigung für Geschwister
Werden mehrere beitragspflichtige Kinder einer Familie gleichzeitig in Kindertageseinrichtungen im Kreis Pinneberg betreut, ermäßigt sich die Gebühr in der Reihenfolge des Alters der Kinder, beginnend mit dem ältesten Kind, für das 2. Kind um 50%, für das 3. Kind und alle weiteren Kinder um 100%. Für die Gewährung einer Geschwisterermäßigung ist in jedem Fall ein Antrag zu stellen:
Bestätigung Betreuungszeiten
Anlage Selbstständigkeit
Betreuung in einer Kindertageseinrichtung in Hamburg
Sollte Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung in Hamburg betreut werden, ist ein Antrag auf Kostenübernahme beim Kreis Pinneberg zu stellen:
Die Anträge können Sie gerne per E-Mail einreichen!
Kontakt
Bei Fragen zu Anträgen und Gebühren wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Kindertagesstätte im Rathaus, Bismarckstr. 8, 25421 Pinneberg.
Die Mitarbeitenden sind den jeweiligen Kindertagesstätten zugeordnet, die Sie der folgenden Auflistung entnehmen können:
- Städtische Kita Richard-Köhn-Straße:
- Städtische Kita Saarlandstraße:
- Kita Waldstraße e.V.:
- AWO / ev. Kirche / Wabe e.V. / Fröbel:
- Katholische Kita / Kita Zwergentreff / Lebenshilfe / Kita Waldkinder: