Städtische Kindertagesstätte
Die städtische Kindertagesstätte
Die Stadt Pinneberg ist Träger von einer städtischen Kita an zwei Standorten.
Der Standort Richard-Köhn-Straße hat insgesamt fünf Gruppen im Krippen- und Elementarbereich.
Der kleinere Standort Saarlandstraße verfügt über zwei Elementargruppen.
Richard-Köhn-Straße 1a
25421 Pinneberg
Leitung: Frau Susanne Lausen
Tel.: 04101/ 211 4600
E-Mail: staedt.kita@stadtverwaltung.pinneberg.de
Öffnungszeiten:
Krippe- und Kindergartengruppen: 40 Stunden
Montag bis Freitag: 08:00 – 16:00 Uhr
Randzeit früh: 07:00 – 08:00 Uhr
Randzeit spät: 16:00 – 17:00 Uhr
Kindergartengruppe: 30 Stunden
Montag bis Freitag: 08.00 – 14:00 Uhr
Randzeit früh: 07.00 -08:00 Uhr
Randzeit spät: 14:00 – 15:00 Uhr
Saarlandstraße 4-6
25421 Pinneberg
Stellvertretende Leitung: Frau Tatjana Blumberg
Tel.: 04101/ 211 4650
E-Mail: staedt.kita@stadtverwaltung.pinneberg.de
Öffnungszeiten:
Kindergartengruppe: 25 Stunden
Montag bis Freitag: 08:00 – 13:00Uhr
Randzeit früh: 07:30 – 08:00 Uhr
Dokumente und Anträge
In diesem Bereich finden Sie alle Unterlagen und Informationen, die Sie benötigen, wenn Ihr Kind die Städtische Kita besucht oder besuchen soll.
Städtische Kita Satzung
Städtische Kita Jahresplanung
Städtische Kita Anmeldeverfahren
Städtische Kita Elternbeiträge ab 2022
Die folgenden Anträge können Sie gerne per Mail einreichen:
Ermäßigung gemäß Sozialstaffelrichtlinie
Es besteht die Möglichkeit, die Gebühren ganz oder teilweise nach den Sozialstaffelrichtlinien des Kreises Pinneberg zu ermäßigen. Hierfür ist ein Antrag auf Ermäßigung beim Fachdienst Kindertagesstätten der Stadt Pinneberg, Bismarckstraße 8, zu stellen. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat gewährt werden, in dem der Antrag gestellt wurde.
Entlastung für Familien mit geringem Einkommen - Erweiterung der Sozialermäßigung für KiTa-Elternbeiträge zum 1. Januar 2023:
Ermäßigung für Geschwister
Werden mehrere beitragspflichtige Kinder einer Familie gleichzeitig in Kindertageseinrichtungen im Kreis Pinneberg betreut, ermäßigt sich die Gebühr in der Reihenfolge des Alters der Kinder, beginnend mit dem ältesten Kind, für das 2. Kind um 50%, für das 3. Kind und alle weiteren Kinder um 100%. Für die Gewährung einer Geschwisterermäßigung ist in jedem Fall ein Antrag zu stellen: